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Arbeitsschutz - Dokumente

Checklisten

Gefährdungsbeurteilungen

Betriebsanweisungen

Für Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und

Sicherheitsbeauftragte

Fertig erstellte Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen

und Checklisten als Word-Datei zum Download

In den folgenden Dokumenten stecken über eintausend Stunden Arbeitszeit. Sparen Sie sich die Zeit und Mühe für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und profitieren Sie von unseren erstklassigen Vorlagen.

Wir bieten Ihnen professionell erstellte, hochwertige Word-Dokumente an. Dafür haben wir für Sie Pakete zusammengestellt, die perfekt auf die passende Branche zugeschnitten sind.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind auf dem neuesten Stand der Technik und vollständig für Sie vorbereitet.
Sie decken alle relevanten Sicherheitsaspekte ab und sind einfach zu verstehen.

Ihre Vorlagen zur Auswahl:

Für jede Arbeitsstätte

Gesundheitswesen / Einzelne Branchen, Bereiche und Tätigkeiten

Elektro / Einzelne Branchen, Bereiche und Tätigkeiten

Einzelne Branchen, Bereiche und Tätigkeiten

Ihr Vorteil

Im Alltag fehlt leider oft die Zeit, rechtssichere und vollständige Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

Sie müssen sich nicht länger mit endlosen Recherchen von Vorschriften herumschlagen und sich ständig fragen,
ob Sie an alles gedacht haben.

Mit diesen Gefährdungsbeurteilungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Ist die passende Gefährdungsbeurteilung für Sie nicht dabei?

Teilen Sie uns dies jetzt mit und sparen Sie sich die Zeit und Mühe!

Rezensionen von Käufern

Safety Spot Bewertung

Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutz-Organisation

Arbeitsschutz - Organisation

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Gefahr für Leib und Leben ihrer Beschäftigten abzuwenden. Sie müssen eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zum Arbeitsschutz beachten. Andernfalls drohen ihnen empfindliche Strafen - vor allem, wenn Beschäftigte zu Schaden kommen. Damit es nicht soweit kommt, gehört es auch zu den Pflichten des Arbeitgebers, die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen sicherzustellen

Unter Arbeitsschutz sind alle Maßnahmen zu verstehen, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten und verbessern. Wie Bedarfe identifiziert, Entscheidungen getroffen und schließlich Maßnahmen ergriffen werden, ist Sache der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Zu ihr gehören Elemente der Aufbauorganisation wie z. B. der Arbeitsschutzausschuss (ASA). Dieses Gremium muss nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von allen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eingerichtet werden. Zu ihr gehören aber auch Elemente der Ablauforganisation wie z. B. die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Weitere tragende Säulen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation sind die grundsätzlich von allen Betrieben ab einem Beschäftigten zu bestellende Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin. Diese Fachleute beraten und unterstützen die Unternehmensleitung bei der betrieblichen Prävention und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Neben dieser Beratungsfunktion nehmen sie in der Regel auch selbst Aufgaben bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen wahr.

Die Verantwortung, dass alles, was im Arbeitsschutz vorgeschrieben, möglich und zumutbar ist, auch umgesetzt und ständig weiter verbessert wird, verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.

Haben Sie alles organisiert?

Gefährdungsbeurteilung Brandschutz-Organisation

Brandschutz - Organisation

Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden in den vergangenen Jahren jeweils etwa 2.000 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Jeder zweite Betrieb muss nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Schadens und somit die Betriebsunterbrechung reduziert wird.

Obwohl der Unternehmer nach den Brandschutzvorschriften einen Teil seiner Aufgaben an andere Mitarbeiter delegieren kann, trägt er die Verantwortung selbst und haftet im Falle eines Unfalls. Da Brandgefahren und ihre Auswirkungen leicht zu Unfällen mit weitreichenden Konsequenzen führen können, spielt der Brandschutz hier eine wichtige Rolle.

Diese Verantwortung für den Arbeitsschutz und damit auch für den Brandschutz als Teilbereich des Arbeitsschutzes wird daher in Deutschland gesetzlich gefordert und mit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes auch mehr und mehr in die Hände des Arbeitgebers/Unternehmers gelegt. Im Arbeitsschutz hat der Unternehmer also in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner Mitarbeiter abgewendet werden.

Die größte Herausforderung für den Unternehmer ist es sicherlich, die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts zu erfüllen: Arbeitsstätten müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ausgehen. Eine Anforderung, die eine hohe Verantwortung in das Tun und Handeln des Unternehmers legt!

§ 3 der Arbeitsstättenverordnung schreibt zum Beispiel die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor. Diese beschreibt die bereits im Arbeitsschutzgesetz geforderten Maßnahmen.

Bei uns brennt es doch nicht...Sind Sie sich sicher?

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Gefährdungsbeurteilung Psyche

Psychische-Belastung

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist Pflicht. Doch Unsicherheiten und Umsetzungsprobleme halten viele Betriebe davon ab, diese Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) zu erstellen. Haben Sie keine Angst – das Thema ist nicht so kompliziert, wie Sie es vielleicht annehmen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber an allen Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Neben den physischen Gefährdungen wie z.B. zu hohe Lärmbelastung nehmen auch die psychischen Belastungen in unserer Arbeitswelt an Bedeutung zu und müssen laut Gesetz ermittelt werden.

Hierzu wird in einem ersten Schritt ein Fragebogen eingesetzt.

Da psychische Belastungen und Unterstützungsfaktoren aus sehr unterschiedlichen Quellen herrühren können, wird eine ganze Bandbreite von Belastungen abgefragt, um der Verschiedenheit unterschiedlicher Tätigkeiten gerecht zu werden. Das Ziel ist es zu beurteilen, welche Gefährdungen bei Ihrer täglichen Arbeit existieren, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Basierend auf den Ergebnissen des Fragebogens sollen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um Gefährdungen abzustellen oder zu minimieren.

Der folgende Fragebogen umfasst Aussagen zum Auftreten typischer Belastungen bei Ihrer Arbeit. Sie können jeweils (eher) zustimmen oder (eher) ablehnen.

Zudem erhalten Sie eine umfangreiche fertig programmierte Excel-Tabelle, wo Sie die Fragen visuell, schön und effektiv auswerten können.