In den folgenden Dokumenten stecken über eintausend Stunden Arbeitszeit. Sparen Sie sich die Zeit und Mühe für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und profitieren Sie von unseren erstklassigen Vorlagen.
Wir bieten Ihnen professionell erstellte, hochwertige Word-Dokumente an. Dafür haben wir für Sie Pakete zusammengestellt, die perfekt auf die passende Branche zugeschnitten sind.
Die Gefährdungsbeurteilungen sind auf dem neuesten Stand der Technik und vollständig für Sie vorbereitet.
Sie decken alle relevanten Sicherheitsaspekte ab und sind einfach zu verstehen.
Im Alltag fehlt leider oft die Zeit, rechtssichere und vollständige Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Sie müssen sich nicht länger mit endlosen Recherchen von Vorschriften herumschlagen und sich ständig fragen,
ob Sie an alles gedacht haben.
Mit diesen Gefährdungsbeurteilungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Gefahr für Leib und Leben ihrer Beschäftigten abzuwenden. Sie müssen eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zum Arbeitsschutz beachten. Andernfalls drohen ihnen empfindliche Strafen - vor allem, wenn Beschäftigte zu Schaden kommen. Damit es nicht soweit kommt, gehört es auch zu den Pflichten des Arbeitgebers, die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen sicherzustellen
Unter Arbeitsschutz sind alle Maßnahmen zu verstehen, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten und verbessern. Wie Bedarfe identifiziert, Entscheidungen getroffen und schließlich Maßnahmen ergriffen werden, ist Sache der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Zu ihr gehören Elemente der Aufbauorganisation wie z. B. der Arbeitsschutzausschuss (ASA). Dieses Gremium muss nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von allen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eingerichtet werden. Zu ihr gehören aber auch Elemente der Ablauforganisation wie z. B. die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Weitere tragende Säulen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation sind die grundsätzlich von allen Betrieben ab einem Beschäftigten zu bestellende Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin. Diese Fachleute beraten und unterstützen die Unternehmensleitung bei der betrieblichen Prävention und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Neben dieser Beratungsfunktion nehmen sie in der Regel auch selbst Aufgaben bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen wahr.
Die Verantwortung, dass alles, was im Arbeitsschutz vorgeschrieben, möglich und zumutbar ist, auch umgesetzt und ständig weiter verbessert wird, verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.
Haben Sie alles organisiert?
Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden in den vergangenen Jahren jeweils etwa 2.000 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Jeder zweite Betrieb muss nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Schadens und somit die Betriebsunterbrechung reduziert wird.
Obwohl der Unternehmer nach den Brandschutzvorschriften einen Teil seiner Aufgaben an andere Mitarbeiter delegieren kann, trägt er die Verantwortung selbst und haftet im Falle eines Unfalls. Da Brandgefahren und ihre Auswirkungen leicht zu Unfällen mit weitreichenden Konsequenzen führen können, spielt der Brandschutz hier eine wichtige Rolle.
Diese Verantwortung für den Arbeitsschutz und damit auch für den Brandschutz als Teilbereich des Arbeitsschutzes wird daher in Deutschland gesetzlich gefordert und mit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes auch mehr und mehr in die Hände des Arbeitgebers/Unternehmers gelegt. Im Arbeitsschutz hat der Unternehmer also in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner Mitarbeiter abgewendet werden.
Die größte Herausforderung für den Unternehmer ist es sicherlich, die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts zu erfüllen: Arbeitsstätten müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ausgehen. Eine Anforderung, die eine hohe Verantwortung in das Tun und Handeln des Unternehmers legt!
§ 3 der Arbeitsstättenverordnung schreibt zum Beispiel die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor. Diese beschreibt die bereits im Arbeitsschutzgesetz geforderten Maßnahmen.
Bei uns brennt es doch nicht...Sind Sie sich sicher?
Nach § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber „für jede Tätigkeit die Gefährdungen (Art, Ausmaß, Dauer) beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann.“ Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss er ermitteln, ob voraussichtlich keine Schutzmaßnahmen erforderlich werden, Arbeitsbedingungen umgestaltet werden müssen oder die Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz nicht fortgesetzt werden kann. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist auch hier die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend und sinnvoll.
Sind Sie auf der Suche nach einer professionell erstellten, vollständigen Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)?
Wir haben die perfekte Lösung für Sie! Unser Word-Dokument zur Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Mutterschutzgesetz ist sofort einsatzbereit und entspricht den neuesten gesetzlichen Anforderungen. Es ermöglicht Ihnen, ohne großen Aufwand und Vorkenntnisse, die rechtlichen Pflichten gegenüber Ihren schwangeren und stillenden Mitarbeiterinnen zu erfüllen.
Dieses Dokument ist gründlich, präzise und auf den Punkt gebracht. Es deckt alle Aspekte des Mutterschutzgesetzes ab und beinhaltet spezifische Gefährdungsbeurteilungen für verschiedene Arbeitsumgebungen und Aufgabenbereiche. Sie können es sofort einsetzen und bei Bedarf einfach an die spezifischen Bedingungen in Ihrem Unternehmen anpassen.
Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist Pflicht. Doch Unsicherheiten und Umsetzungsprobleme halten viele Betriebe davon ab, diese Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) zu erstellen. Haben Sie keine Angst – das Thema ist nicht so kompliziert, wie Sie es vielleicht annehmen.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber an allen Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Neben den
physischen Gefährdungen wie z.B. zu hohe Lärmbelastung nehmen auch die psychischen
Belastungen in unserer Arbeitswelt an Bedeutung zu und müssen laut Gesetz ermittelt werden.
Hierzu wird in einem ersten Schritt ein Fragebogen eingesetzt.
Da psychische Belastungen und Unterstützungsfaktoren aus sehr unterschiedlichen Quellen
herrühren können, wird eine ganze Bandbreite von Belastungen abgefragt, um der Verschiedenheit
unterschiedlicher Tätigkeiten gerecht zu werden. Das Ziel ist es zu beurteilen, welche Gefährdungen
bei Ihrer täglichen Arbeit existieren, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Basierend auf den
Ergebnissen des Fragebogens sollen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um Gefährdungen abzustellen oder zu
minimieren.
Der folgende Fragebogen umfasst Aussagen zum Auftreten typischer Belastungen bei Ihrer Arbeit.
Sie können jeweils (eher) zustimmen oder (eher) ablehnen.
Zudem erhalten Sie eine umfangreiche fertig programmierte Excel-Tabelle, wo Sie die Fragen visuell, schön und effektiv auswerten können.
Jede Arbeitsstätte hat Büroarbeitsplätze! In der Fehlzeitenstatistik stehen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems weit vorne. Dies überrascht nicht, wenn man berücksichtigt, dass der Mensch seit Jahrtausenden ein "Bewegungswesen" ist und er bei der Bürotätigkeit zur Bewegungsarmut verdammt ist. Die Muskulatur übt statt dynamischer Bewegungsarbeit überwiegend statische Haltearbeit aus. Die oft vorliegende Zwangshaltung führt zu Beschwerden, wie Verspannungen, insbesondere im Nacken-Schulter-Bereich und in den Armen. Verstärkt werden die Beschwerden insbesondere, wenn die Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch fehlerhaft gestaltet wurden.
Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist für fast 9,3 Millionen Versicherte in rund 660.000 Unternehmen zuständig und gehört damit zu Deutschlands größten Berufsgenossenschaften.
Im Gesundheitswesen ist die Sicherheit von Patienten und Personal von größter Bedeutung.
Wir haben ein umfangreiches Paket für Sie zusammengestellt, das speziell auf die Bedürfnisse dieses Branche zugeschnitten ist.