Zum Hauptinhalt springen

Safety Spot

Arbeitssicherheit im Pflegedienst

Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege
Was Pflegedienste wissen müssen

Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung (BuS) für BGW-Mitgliedsbetriebe: deutschlandweit, vor Ort & online.

Persönliche Ansprechpartner

Rechtssichere Dokumentation

Über 160 betreute BGW-Betriebe

Persönliche Ansprechpartner

Rechtssichere Dokumentation

Über 160 betreute BGW-Betriebe

Alles aus einer Hand

Mitglied im VDSI
Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit

Das sagen unsere Kunden aus dem Gesundheitswesen

Über 160 Unternehmen setzen bereits auf Safety Spot.

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Betriebsarzt für ambulante Pflegedienste

Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Arbeitsschutz für Ihren Pflegedienst – einfach, digital und rechtssicher

Sie führen einen Pflegedienst und beschäftigen Mitarbeitende? Dann benötigen Sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS) sowie eine passende Arbeitsschutzdokumentation – unter anderem Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Unterweisungen.

Wir übernehmen für Sie die laufende BuS-Betreuung, erstellen die erforderliche Arbeitsschutzdokumentation und stehen Ihnen dauerhaft als fester Ansprechpartner zur Seite.

René Bußkamp erklärt, wie Safety Spot Betriebe im Arbeitsschutz unterstützt.

Sie erhalten eine auf Ihren Pflegedienst abgestimmte Betreuung und Arbeitsschutzdokumentation – inklusive festem Ansprechpartner für laufende Fragen, BGW-Anfragen und behördliche Rückfragen.

Typische Gefährdungen in der ambulanten Pflege

Diese und weitere Gefährdungen müssen in der Gefährdungsbeurteilung Ihres Pflegedienstes berücksichtigt werden.

Infektionsschutz & Biostoffe

Kontakt mit Blut, Ausscheidungen und infektiösen Personen kann Beschäftigte gefährden. Hygiene und geeignete Schutzmaßnahmen sind deshalb wichtig.

Heben, Transfer & Rücken

Lagern, Mobilisieren und Unterstützen pflegebedürftiger Menschen belastet Rücken und Gelenke. Hilfsmittel und sichere Arbeitstechniken entlasten.

Nadelstichverletzungen

Kanülen und andere spitze Instrumente können Stich- und Schnittverletzungen verursachen. Sichere Instrumente und klare Abläufe sind entscheidend.

Straßenverkehr & Hausbesuche

Zeitdruck, Straßenverkehr, Treppen und fremde Wohnungen bringen zusätzliche Gefährdungen mit sich.

Hautschutz & Feuchtarbeit

Händehygiene, Desinfektion und häufiges Tragen von Handschuhen können die Haut stark belasten.

Alleinarbeit & psychische Belastung

Alleinarbeit, Zeitdruck, schwierige Pflegesituationen oder Übergriffe können Mitarbeitende psychisch und körperlich belasten.

BGW BuS Betreuung Arbeitsschutz

Über 160 Betriebe
vertrauen auf Safety Spot.

PERSÖNLICH. PRAXISNAH. AUF DAS GESUNDHEITSWESEN SPEZIALISIERT.

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Ich bin René Bußkamp, Inhaber von Safety Spot | Arbeitsschutz, Fachkraft für Arbeitssicherheit und gelernter Medizintechniker mit langjähriger Erfahrung im Gesundheitswesen. Als Experte für BGW-Mitgliedsbetriebe im Gesundheitswesen betreue ich Pflegedienste schon seit mehr als 10 Jahren im Arbeitsschutz und bin Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen in der gesamten Betreuungszeit.

Von der BuS-Betreuung über Gefährdungsbeurteilungen bis zur Unterweisung unterstütze ich Sie dabei, den Arbeitsschutz praxisnah und ohne unnötige Bürokratie zu organisieren.

10 Jahre Erfahrung mit Pflegediensten

Medizinprodukte, körperliche Belastungen, Hautschutz oder Hausbesuche – wir kennen die typischen Arbeitsschutzthemen therapeutischer Praxen.

Persönliche Betreuung & Beratung

Sie haben einen festen Ansprechpartner und erhalten Unterstützung, die zu Ihrem Pflegedienst und Ihren tatsächlichen Tätigkeiten passt.

Deutschlandweit für Sie da

Die Betreuung erfolgt überwiegend digital und flexibel. Bei Bedarf sind auch Vor-Ort-Termine möglich.

Zahlen sagen mehr als tausend Worte:

Mitarbeiter unterwiesen
0
Sicherheitsbeauftragte ausgebildet
0
Führungskräfte geschult
0
Kunden in Betreuung
0

Die 3 Säulen des Arbeitsschutzes in der ambulanten Pflege

BuS-Betreuung – Gefährdungsbeurteilung – Unterweisung

Säule 1:
BuS-Betreuung

Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, müssen Sie die betriebsärztliche & sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Pflegedienst organisieren. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unterstützen Sie dabei und begleiten Ihre Arbeitsschutzorganisation.

Säule 2:
Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie erfasst die Gefährdungen in Ihrem ambulanten Pflegedienst, legt passende Schutzmaßnahmen fest und muss regelmäßig auf Rechtssicherheit überprüft sowie aktuell gehalten werden.

Säule 3:
Unterweisung der Mitarbeitenden

Ihre Beschäftigten müssen die Gefährdungen ihrer Tätigkeit und die passenden Schutzmaßnahmen kennen. Unterweisungen sind deshalb mindestens einmal jährlich sowie bei neuen Tätigkeiten oder wesentlichen Änderungen erforderlich.

Weitere Pflichten

Zusätzlich gehören Themen wie Mutterschutz, Arbeitszeiten, arbeitsmedizinische Vorsorge, Erste Hilfe und Brandschutz dazu. Je nach Leistungsangebot kommen weitere Gefährdungen hinzu – etwa in Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung, Betreuung und beim Umgang mit Medizinprodukten.

Wir erstellen für Sie die komplette, für Ihren Pflegedienst erforderliche Arbeitsschutzdokumentation – von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen bis zu Unterweisungsunterlagen und weiteren Nachweisen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei der Umsetzung, behalten wichtige Fristen im Blick und aktualisieren Ihre Unterlagen bei Bedarf fortlaufend.

Durch unsere Spezialisierung auf das Gesundheitswesen und die Anforderungen der BGW erhalten Sie keine allgemeine Standardlösung, sondern eine Betreuung und Dokumentation, die gezielt auf die ambulante Pflege abgestimmt ist.

HÄUFIGE FRAGEN im Pflegedienst

Antworten auf wichtige Fragen zum Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Ja. Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, müssen die Gefährdungen der jeweiligen Tätigkeiten beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen dokumentiert werden.

Ja. Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung muss bereits ab der ersten beschäftigten Person organisiert werden (DGUV V2 und Arbeitssicherheitsgesetz).

Erwachsene Beschäftigte müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Zusätzlich sind Unterweisungen beispielsweise vor erstmaliger Ausübung gefährdender Tätigkeiten und bei wesentlichen Änderungen erforderlich.

Auch Hausbesuche gehören in die Gefährdungsbeurteilung. Dabei müssen unter anderem Straßenverkehr, Treppen und Stolperstellen, Haustiere, Alleinarbeit, Infektionsrisiken sowie die Bedingungen im häuslichen Umfeld berücksichtigt werden. Mitarbeitende müssen entsprechend unterwiesen und auf Notfälle vorbereitet sein.

Dazu gehören unter anderem geeignete Feuerlöscher, freie Flucht- und Rettungswege, Unterweisungen und eine klare Notfallorganisation – auch mit Blick auf Hausbesuche und das häusliche Umfeld der Klienten.

Je nach Anlass können unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzbetreuung, Unterweisungen, Prüfungen, Gefahrstoffe, Erste Hilfe, Brandschutz und der sichere Umgang mit Medizinprodukten relevant sein.

Ja. Auch Beschäftigte in Reinigung, Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung müssen entsprechend ihrer Tätigkeiten unterwiesen werden. Dabei sind zum Beispiel Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Infektionsgefahren, Hautschutz, Arbeitsmittel sowie Gefährdungen im häuslichen Umfeld zu berücksichtigen.

Die Einweisung muss nach den Vorgaben der MPBetreibV erfolgen. In der Praxis übernimmt sie häufig der Provider bzw. das Sanitätshaus oder eine entsprechend vom Hersteller autorisierte Person. Für Medizinprodukte nach Anlage 1 MPBetreibV gelten strengere Einweisungspflichten – eine reine interne Einweisung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen reicht hier nicht aus. Die Einweisung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.

Safety Spot übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung für ambulante Pflegedienste deutschlandweit – inklusive Fachkraft für Arbeitssicherheit und betriebsärztlicher Betreuung.

Ja. Ambulante Pflegedienste mit Beschäftigten müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Safety Spot unterstützt Sie dabei nach den Vorgaben der BGW und DGUV Vorschrift 2.

über 160 Betreute Kunden in ganz Deutschland

Unsere Leistungen für ambulante Pflegedienste

Unsere sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung richtet sich an Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) – mit besonderem Schwerpunkt auf ambulante Pflegedienste.

Über 160 BGW-Betriebe
vertrauen auf Safety Spot.

Das sagen unsere Kunden aus dem Gesundheitswesen (BGW)

Unsere Kunden berichten persönlich

Erfahren Sie aus erster Hand, wie die Zusammenarbeit mit Safety Spot abläuft und welche Vorteile die Betreuung im Arbeitsalltag bringt.

BUS-BETREUUNG FÜR KLEINBETRIEBE BIS 20 BESCHÄFTIGTE

Kleine Regelbetreuung nach DGUV V2 (BGW) bis 20 Beschäftigte für Ihren Pflegedienst
direkt online beauftragen

Für kleine ambulante Pflegedienste bieten wir eine direkt buchbare Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 an – inklusive Fachkraft für Arbeitssicherheit, betriebsärztlicher Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen und Betreuungsnachweis.

Betreuungsnachweis innerhalb von 24 Stunden

Nach der Buchung erhalten Sie Ihren Nachweis blitzschnell.

Gefährdungsbeurteilungen inklusive

Individuell erstellt – passend zu Ihrem Betrieb.

Für ambulante Pflegedienste bis 20 Beschäftigte

Deutschlandweite BuS-BGW-Betreuung

Passt die kleine Regelbetreuung zu Ihrem Pflegedienst?

Ihr Pflegedienst hat 1–20 Beschäftigte

Alle Beschäftigungsarten zählen mit.

Sie benötigen einen BGW-Betreuungsnachweis

Nach DGUV V2 vorgeschrieben. Rechtssicher und fristgerecht.

Sie möchten keine zusätzliche Schulung besuchen

In der Regelbetreuung nicht erforderlich. Sie sparen sich Zeit und Aufwand.

Sie möchten sich den Dokumentationsaufwand sparen

Wir erstellen Ihnen eine rechtssichere Arbeitsschutz-Dokumentation.

Sie möchten direkt online beauftragen

Schnell, einfach und ohne Umwege.

Alles aus einer Hand.

Wir organisieren Ihren Arbeitsschutz.

DIESE FEHLER SEHEN WIR IMMER WIEDER

Die häufigsten Arbeitsschutzfehler in der ambulanten Pflege

Gerade in kleineren Pflegediensten wird der Arbeitsschutz häufig nebenbei organisiert. Dabei fehlen oft wichtige Nachweise, Gefährdungen werden nicht vollständig berücksichtigt oder notwendige Unterweisungen und Prüfungen geraten aus dem Blick.

Bereits ab dem ersten Beschäftigten relevant:
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitsschutz organisieren, Gefährdungen beurteilen und ihre Mitarbeitenden entsprechend unterweisen.

Fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilung

Neue Arbeitsmittel, Hausbesuche oder psychische Belastungen wurden nicht berücksichtigt.

Unterweisungen werden nicht ausreichend dokumentiert

Beschäftigte werden nicht regelmäßig unterwiesen – oder Reinigungspersonal wird vergessen.

Einhaltung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Auch bei bereitgestellten Pflegebetten oder Liftern muss der Pflegedienst die MPBetreibV einhalten.

SAFETY SPOT ÜBERNIMMT FÜR SIE

Sicherheitstechnische Betreuung

Durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (DGUV V2).

Betriebsärztliche Betreuung

Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Gefährdungsbeurteilungen

Individuell für Ihre Branche und Betrieb erstellt.

Betriebsanweisungen

Rechtssichere Vorlagen für Ihre Abläufe.

Unterweisungsunterlagen

Vollständig und nachweisbar dokumentiert.

Laufende persönliche Betreuung

Wir sind dauerhaft an Ihrer Seite (BuS-Betreuung).

Medizinprodukterecht & MPBetreibV

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der MPBetreibV.

FRAGEN ZUR BETREUUNG

Fragen zur BGW-BuS-Betreuung in der ambulanten Pflege

Nein, in unserer kleinen Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist keine zusätzliche Unternehmerschulung erforderlich. Wir übernehmen die Betreuung für Sie und kümmern uns um alles Notwendige.

Die betriebsärztliche Betreuung ist bereits enthalten. Die arbeitsmedizinische Expertise fließt direkt in Ihre Gefährdungsbeurteilungen ein. Arbeitsmedizinische Vorsorgen oder körperliche Untersuchungen sind nicht enthalten und auch nicht in jedem Betrieb erforderlich. Ob diese notwendig sind, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Falls Vorsorgen erforderlich sind, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. So zahlen Sie nur für Leistungen, die Ihr Betrieb tatsächlich benötigt.

Innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung. Diesen können Sie dann bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einreichen.

Ja. Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen passend zu Ihrer Branche innerhalb der ersten sieben Tage – fertig erstellt und direkt einsetzbar.

Als Erstes erhalten Sie Ihren Betreuungsnachweis. Parallel melden wir uns persönlich bei Ihnen und kümmern uns unkompliziert um alles Weitere.

Jede beschäftigte Person zählt, unabhängig von Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Die kleine Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 gilt für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten.

Dann greift ein individuelles Angebot, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf für ein Erstgespräch.

Nein, eine Vor-Ort-Begehung ist nicht enthalten. Sollten in Ihrem Betrieb besondere oder erhöhte Gefährdungen bestehen, können wir bei Bedarf deutschlandweit zusätzliche Vor-Ort-Begehungen nach individuellem Angebot durchführen. So zahlen Sie nur für Leistungen, die in Ihrem Betrieb tatsächlich erforderlich sind.

BGW-BuS-Betreuung für Ihren ambulanten Pflegedienst im Arbeitsschutz

SO FUNKTIONIERT DIE betreuung Ihres Pflegedienstes

In vier einfachen Schritten zu mehr Sicherheit

01

Paket auswählen

Wählen Sie das passende Betreuungspaket. Je nach Bedarf stehen Ihnen verschiedene Leistungsumfänge zur Auswahl.

02

Digital beauftragen

Buchen Sie Ihr Paket bequem online in wenigen Minuten. Im Anschluss nehmen wir persönlich Kontakt mit Ihnen auf.

03

Nachweis und Dokumentation

Betreuungsnachweis innerhalb von 24 Stunden, Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmenumsetzung innerhalb 7 Tage.

04

Rechtssicherheit

Alle erforderlichen Maßnahmen sind umgesetzt und Ihr Betrieb ist rechtssicher aufgestellt. Wir betreuuen Sie langfrsitig.

Das sagen unsere Kunden aus dem Gesundheitswesen

Über 160 Unternehmen setzen bereits auf Safety Spot.

Wir organisieren für Sie den Paragrafen-Dschungel im Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilungen

Betriebsanweisungen

Gefahrstoff & Arbeitsmittelverzeichnis

Seminare - Unterweisungen

Beratung und Betreuung

Dokumentation

Hygiene

Arbeits- und Brandschutz

Medizinprodukterecht

Unsere starken Partner

Hier finden Sie uns

Unser Standort

Wir haben unseren Standort im Herzen der schönen Stadt Rhede.

Von hieraus betreut unser Experten-Team für Arbeitssicherheit jeden Tag unsere Kunden im Gesundheitswesen in ganz Deutschland.

Sicherheit beginnt mit einem Gespräch.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.