Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung (BuS) für BGW-Mitgliedsbetriebe: deutschlandweit, vor Ort & online.
Persönliche Ansprechpartner
Rechtssichere Dokumentation
Über 160 betreute BGW-Betriebe
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Über 160 betreute BGW-Betriebe
Mitglied im VDSI
Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit
Über 160 Unternehmen setzen bereits auf Safety Spot.































Sie führen einen Pflegedienst und beschäftigen Mitarbeitende? Dann benötigen Sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS) sowie eine passende Arbeitsschutzdokumentation – unter anderem Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Unterweisungen.
Wir übernehmen für Sie die laufende BuS-Betreuung, erstellen die erforderliche Arbeitsschutzdokumentation und stehen Ihnen dauerhaft als fester Ansprechpartner zur Seite.
René Bußkamp erklärt, wie Safety Spot Betriebe im Arbeitsschutz unterstützt.
Sie erhalten eine auf Ihren Pflegedienst abgestimmte Betreuung und Arbeitsschutzdokumentation – inklusive festem Ansprechpartner für laufende Fragen, BGW-Anfragen und behördliche Rückfragen.
Diese und weitere Gefährdungen müssen in der Gefährdungsbeurteilung Ihres Pflegedienstes berücksichtigt werden.
Kontakt mit Blut, Ausscheidungen und infektiösen Personen kann Beschäftigte gefährden. Hygiene und geeignete Schutzmaßnahmen sind deshalb wichtig.
Lagern, Mobilisieren und Unterstützen pflegebedürftiger Menschen belastet Rücken und Gelenke. Hilfsmittel und sichere Arbeitstechniken entlasten.
Kanülen und andere spitze Instrumente können Stich- und Schnittverletzungen verursachen. Sichere Instrumente und klare Abläufe sind entscheidend.
Zeitdruck, Straßenverkehr, Treppen und fremde Wohnungen bringen zusätzliche Gefährdungen mit sich.
Händehygiene, Desinfektion und häufiges Tragen von Handschuhen können die Haut stark belasten.
Alleinarbeit, Zeitdruck, schwierige Pflegesituationen oder Übergriffe können Mitarbeitende psychisch und körperlich belasten.

Über 160 Betriebe
vertrauen auf Safety Spot.
Ich bin René Bußkamp, Inhaber von Safety Spot | Arbeitsschutz, Fachkraft für Arbeitssicherheit und gelernter Medizintechniker mit langjähriger Erfahrung im Gesundheitswesen. Als Experte für BGW-Mitgliedsbetriebe im Gesundheitswesen betreue ich Pflegedienste schon seit mehr als 10 Jahren im Arbeitsschutz und bin Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen in der gesamten Betreuungszeit.
Von der BuS-Betreuung über Gefährdungsbeurteilungen bis zur Unterweisung unterstütze ich Sie dabei, den Arbeitsschutz praxisnah und ohne unnötige Bürokratie zu organisieren.
10 Jahre Erfahrung mit Pflegediensten
Medizinprodukte, körperliche Belastungen, Hautschutz oder Hausbesuche – wir kennen die typischen Arbeitsschutzthemen therapeutischer Praxen.
Persönliche Betreuung & Beratung
Sie haben einen festen Ansprechpartner und erhalten Unterstützung, die zu Ihrem Pflegedienst und Ihren tatsächlichen Tätigkeiten passt.
Deutschlandweit für Sie da
Die Betreuung erfolgt überwiegend digital und flexibel. Bei Bedarf sind auch Vor-Ort-Termine möglich.
Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, müssen Sie die betriebsärztliche & sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Pflegedienst organisieren. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unterstützen Sie dabei und begleiten Ihre Arbeitsschutzorganisation.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie erfasst die Gefährdungen in Ihrem ambulanten Pflegedienst, legt passende Schutzmaßnahmen fest und muss regelmäßig auf Rechtssicherheit überprüft sowie aktuell gehalten werden.
Ihre Beschäftigten müssen die Gefährdungen ihrer Tätigkeit und die passenden Schutzmaßnahmen kennen. Unterweisungen sind deshalb mindestens einmal jährlich sowie bei neuen Tätigkeiten oder wesentlichen Änderungen erforderlich.
Zusätzlich gehören Themen wie Mutterschutz, Arbeitszeiten, arbeitsmedizinische Vorsorge, Erste Hilfe und Brandschutz dazu. Je nach Leistungsangebot kommen weitere Gefährdungen hinzu – etwa in Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung, Betreuung und beim Umgang mit Medizinprodukten.
Wir erstellen für Sie die komplette, für Ihren Pflegedienst erforderliche Arbeitsschutzdokumentation – von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen bis zu Unterweisungsunterlagen und weiteren Nachweisen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei der Umsetzung, behalten wichtige Fristen im Blick und aktualisieren Ihre Unterlagen bei Bedarf fortlaufend.
Durch unsere Spezialisierung auf das Gesundheitswesen und die Anforderungen der BGW erhalten Sie keine allgemeine Standardlösung, sondern eine Betreuung und Dokumentation, die gezielt auf die ambulante Pflege abgestimmt ist.
Ja. Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, müssen die Gefährdungen der jeweiligen Tätigkeiten beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen dokumentiert werden.
Ja. Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung muss bereits ab der ersten beschäftigten Person organisiert werden (DGUV V2 und Arbeitssicherheitsgesetz).
Erwachsene Beschäftigte müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Zusätzlich sind Unterweisungen beispielsweise vor erstmaliger Ausübung gefährdender Tätigkeiten und bei wesentlichen Änderungen erforderlich.
Auch Hausbesuche gehören in die Gefährdungsbeurteilung. Dabei müssen unter anderem Straßenverkehr, Treppen und Stolperstellen, Haustiere, Alleinarbeit, Infektionsrisiken sowie die Bedingungen im häuslichen Umfeld berücksichtigt werden. Mitarbeitende müssen entsprechend unterwiesen und auf Notfälle vorbereitet sein.
Dazu gehören unter anderem geeignete Feuerlöscher, freie Flucht- und Rettungswege, Unterweisungen und eine klare Notfallorganisation – auch mit Blick auf Hausbesuche und das häusliche Umfeld der Klienten.
Je nach Anlass können unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzbetreuung, Unterweisungen, Prüfungen, Gefahrstoffe, Erste Hilfe, Brandschutz und der sichere Umgang mit Medizinprodukten relevant sein.
Ja. Auch Beschäftigte in Reinigung, Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung müssen entsprechend ihrer Tätigkeiten unterwiesen werden. Dabei sind zum Beispiel Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Infektionsgefahren, Hautschutz, Arbeitsmittel sowie Gefährdungen im häuslichen Umfeld zu berücksichtigen.
Die Einweisung muss nach den Vorgaben der MPBetreibV erfolgen. In der Praxis übernimmt sie häufig der Provider bzw. das Sanitätshaus oder eine entsprechend vom Hersteller autorisierte Person. Für Medizinprodukte nach Anlage 1 MPBetreibV gelten strengere Einweisungspflichten – eine reine interne Einweisung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen reicht hier nicht aus. Die Einweisung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.
Safety Spot übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung für ambulante Pflegedienste deutschlandweit – inklusive Fachkraft für Arbeitssicherheit und betriebsärztlicher Betreuung.
Ja. Ambulante Pflegedienste mit Beschäftigten müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Safety Spot unterstützt Sie dabei nach den Vorgaben der BGW und DGUV Vorschrift 2.
Unsere sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung richtet sich an Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) – mit besonderem Schwerpunkt auf ambulante Pflegedienste.
Über 160 BGW-Betriebe
vertrauen auf Safety Spot.

Erfahren Sie aus erster Hand, wie die Zusammenarbeit mit Safety Spot abläuft und welche Vorteile die Betreuung im Arbeitsalltag bringt.
Maik Kaiser
Geschäftsführer
Kaiser Cares GmbH
BGHW
Maxim Dorn
Geschäftsführer
ADG Seniorenservice GmbH
BGW
Für kleine ambulante Pflegedienste bieten wir eine direkt buchbare Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 an – inklusive Fachkraft für Arbeitssicherheit, betriebsärztlicher Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen und Betreuungsnachweis.
Nach der Buchung erhalten Sie Ihren Nachweis blitzschnell.
Individuell erstellt – passend zu Ihrem Betrieb.
Deutschlandweite BuS-BGW-Betreuung
Alle Beschäftigungsarten zählen mit.
Nach DGUV V2 vorgeschrieben. Rechtssicher und fristgerecht.
In der Regelbetreuung nicht erforderlich. Sie sparen sich Zeit und Aufwand.
Wir erstellen Ihnen eine rechtssichere Arbeitsschutz-Dokumentation.
Schnell, einfach und ohne Umwege.
Wir organisieren Ihren Arbeitsschutz.
Gerade in kleineren Pflegediensten wird der Arbeitsschutz häufig nebenbei organisiert. Dabei fehlen oft wichtige Nachweise, Gefährdungen werden nicht vollständig berücksichtigt oder notwendige Unterweisungen und Prüfungen geraten aus dem Blick.
Bereits ab dem ersten Beschäftigten relevant:
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitsschutz organisieren, Gefährdungen beurteilen und ihre Mitarbeitenden entsprechend unterweisen.
Neue Arbeitsmittel, Hausbesuche oder psychische Belastungen wurden nicht berücksichtigt.
Beschäftigte werden nicht regelmäßig unterwiesen – oder Reinigungspersonal wird vergessen.
Auch bei bereitgestellten Pflegebetten oder Liftern muss der Pflegedienst die MPBetreibV einhalten.
Durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (DGUV V2).
Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Individuell für Ihre Branche und Betrieb erstellt.
Rechtssichere Vorlagen für Ihre Abläufe.
Vollständig und nachweisbar dokumentiert.
Wir sind dauerhaft an Ihrer Seite (BuS-Betreuung).
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der MPBetreibV.
Nein, in unserer kleinen Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist keine zusätzliche Unternehmerschulung erforderlich. Wir übernehmen die Betreuung für Sie und kümmern uns um alles Notwendige.
Die betriebsärztliche Betreuung ist bereits enthalten. Die arbeitsmedizinische Expertise fließt direkt in Ihre Gefährdungsbeurteilungen ein. Arbeitsmedizinische Vorsorgen oder körperliche Untersuchungen sind nicht enthalten und auch nicht in jedem Betrieb erforderlich. Ob diese notwendig sind, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Falls Vorsorgen erforderlich sind, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. So zahlen Sie nur für Leistungen, die Ihr Betrieb tatsächlich benötigt.
Innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung. Diesen können Sie dann bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einreichen.
Ja. Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen passend zu Ihrer Branche innerhalb der ersten sieben Tage – fertig erstellt und direkt einsetzbar.
Als Erstes erhalten Sie Ihren Betreuungsnachweis. Parallel melden wir uns persönlich bei Ihnen und kümmern uns unkompliziert um alles Weitere.
Jede beschäftigte Person zählt, unabhängig von Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Die kleine Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 gilt für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten.
Dann greift ein individuelles Angebot, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf für ein Erstgespräch.
Nein, eine Vor-Ort-Begehung ist nicht enthalten. Sollten in Ihrem Betrieb besondere oder erhöhte Gefährdungen bestehen, können wir bei Bedarf deutschlandweit zusätzliche Vor-Ort-Begehungen nach individuellem Angebot durchführen. So zahlen Sie nur für Leistungen, die in Ihrem Betrieb tatsächlich erforderlich sind.
Wählen Sie das passende Betreuungspaket. Je nach Bedarf stehen Ihnen verschiedene Leistungsumfänge zur Auswahl.
Buchen Sie Ihr Paket bequem online in wenigen Minuten. Im Anschluss nehmen wir persönlich Kontakt mit Ihnen auf.
Betreuungsnachweis innerhalb von 24 Stunden, Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmenumsetzung innerhalb 7 Tage.
Alle erforderlichen Maßnahmen sind umgesetzt und Ihr Betrieb ist rechtssicher aufgestellt. Wir betreuuen Sie langfrsitig.
Über 160 Unternehmen setzen bereits auf Safety Spot.































Wir haben unseren Standort im Herzen der schönen Stadt Rhede.
Von hieraus betreut unser Experten-Team für Arbeitssicherheit jeden Tag unsere Kunden im Gesundheitswesen in ganz Deutschland.


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